Was ist eigentlich ein... Schnelllöschantrag?
Was hinter den Kulissen der Wikipedia passiert, bekommen Außenstehende, also einfache Leser, selten mit. Den etablierten Kräften hingegen reichen schon Kürzel, um über Prozesse zu reden und die komplexen Abläufe dahinter zu verstehen. Ein Beispiel ist die schnelle Löschung eines Artikels ohne jedwede Diskussion. Die Abkürzung hier lautet SLA und steht für SchnellLöschAntrag. Das wurde hier hin und wieder schon thematisiert – einfach den Tag SLA anklicken.
Nun aber konkret zur Sache: Auf neue oder bestehende Artikel kann jedermann (angemeldete Benutzer ebenso wie nicht angemeldete Benutzer) einen sogenannten Löschantrag stellen. Der wird dann mindestens für sieben Tage diskutiert, dann entscheidet ein Administrator, ob der Artikel bleibt oder geht.
Im Kontrast dazu bezeichnet „Schnelllöschung“ das Löschen einer Seite ohne diese siebentägige Frist. Denn: Die Schnelllöschung ist für eindeutige Fälle vorgesehen, die keiner weiteren Diskussion bedürfen. Auch hier gilt, dass jeder Benutzer Seiten zur Schnelllöschung mittels eines SLA vorschlagen kann. Anschließend kann jeder Administrator solche schnellen Löschungen durchführen, solange sie gewissen Kriterien entsprechen.
Von diesen Kriterien, die seitens der Community definiert wurden, sind vier für Unternehmen und Agenturen besonders wichtig, wenn es um Artikel geht:
- Zweifelsfreie Irrelevanz
- Offensichtliche Werbung
- Urheberrechtsverletzung (URV) bei gleichzeitig fehlender Qualität
- Wiedergänger
Was bedeutet „zweifelsfreie Irrelevanz“?
Der dargestellte Artikelgegenstand ist aus Sicht der Wikipedia zweifelsfrei nicht relevant. Das trifft beispielsweise auf Kleinstvereine zu (etwa einen drei Jahre alten und 20 Mitglieder starken Fanclub eines Fußballbundesligisten) oder vollkommen unbekannte Personen (z.B. ein angehender Influencer, der auf seinem YouTube-Kanal keine 100 Abonnenten hat).
Ist die Relevanz im Artikel nicht dargestellt oder sind die Tatsachen nicht belegt, die unter Umständen Relevanz begründen, liegen hingegen keine Argumente für einen Antrag zu schnellen Löschung vor.
Was bedeutet „Offensichtliche Werbung“?
Enzyklopädische Texte sind eine eigene Textsorte – im Idealfall sachlich, neutral und ausgewogen. Werbung – ob nun für kommerzielle, politische, wissenschaftliche oder ideelle Ziele – ist so ziemlich das Gegenteil dessen. Entsprechend können Texte, die „offensichtlich und überwiegend eine Werbung“ darstellen (gleichgültig ob für Personen, Organisationen oder Produkte) und frei von „enzyklopädisch verwertbaren Inhalten“ sind, umgehend gelöscht werden.
Ein Beispiel wäre das Maschinenbauunternehmen, das im Kern den Marketingflyer für eine neue Maschine in die Wikipedia setzt – schön mit allen Produktvorzügen, guten Bildern und einzig dem Unternehmensprospekt als Quelle.
Was bedeutet „Urheberrechtsverletzung (URV) bei gleichzeitig fehlender Qualität“?
Alle Texte in der Wikipedia stehen unter einer Lizenz, die die Weiternutzung ermöglicht. Deshalb müssen sie stets neu geschrieben sein, wobei (belegte) Zitate natürlich immer möglich sind.
Werden Texte beispielsweise aus Büchern oder von Websites übertragen, liegen die Urheberrechte jedoch andernorts. Liegen dann eindeutige Anzeichen für eine Urheberrechtsverletzung vor und wäre der Text nur mit unverhältnismäßigem Aufwand auf enzyklopädische Qualität zu bringen, sorgt eine umstandslose Löschung für Entlastung der Community.
Was ist ein „Wiedergänger“?
Die Bezeichnung „Wiedergänger“ betrifft im Kern erneut eingestellte Kopien von Artikeln, die nach einer regulären Löschdiskussion gelöscht wurden. Tatsächlich ist die Bedeutung etwas weiter gefasst, denn aufgrund mangelnder Relevanz gelöschte Artikel werden auch als neu verfasste, inhaltlich vom ursprünglichen Text abweichende Artikel als „Wiedergänger“ behandelt. Administratoren sollten in diesem Fall eigentlich prüfen, ob neue, in früheren Fassungen bislang nicht bekannte Tatsachen in der Zwischenzeit für enzyklopädische Relevanz auf Basis der Wikipedia-Kriterien gesorgt haben.
Besonders „pfiffige“ Vertreter versuchen, das Problem des Wiedergängers zu umgehen, indem sie das Lemma (also den Namen des Artikels) variieren. Bei Unternehmen wird es mal mit dem Namen versucht, mit dem Namen + Rechtsform und mit dem Namen + Definition in einer Klammer. Ein solcher Fall ist hier im Blog mit Wonder Waffel beschrieben – da gab es Artikelanlagen als „Wonder Waffel“, „WonderWaffel (Franchise-Unternehmen)“, „WonderWaffel“, „WonderWaffel Marketing GmbH (Franchise-Unternehmen)“.